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EU-Parlament Europäisches Parlament: Wahltrend und Sitzverteilung der Fraktionen

Sitzverteilung: Woraus die Fraktionen bestehen

Fahre über eine Fraktion oder öffne eine Zeile, um zu sehen, aus welchen nationalen Parteien sie besteht.

722
Sitze insgesamt
Fraktion Sitze Anteil
EPP 191 26,5%
S&D 103 14,3%
Patriots for Europe 89 12,3%
ECR 76 10,5%
RE 61 8,4%
Europe of Sovereign Nations 48 6,6%
Left 46 6,4%
Greens 28 3,9%
Non-Inscrits 13 1,8%
  • KKP · Polen 6
  • FvD · Niederlande 3
  • SMER · Slowakei 3
  • ELAM · Zypern 1
Fraktionslos 67 9,3%

Wie wird die Sitzverteilung berechnet?

Das Europäische Parlament wird nicht in einer Wahl gewählt, sondern in 27 nationalen Wahlen. Entsprechend wird die Sitzverteilung gerechnet: Für jeden Mitgliedstaat wird der aktuelle Wahltrend auf dessen Sitzkontingent hochgerechnet – nach dem Sitzzuteilungsverfahren und der Sperrklausel, die dort für die Europawahl gelten. Anschließend werden die Sitze jeder nationalen Partei der europäischen Fraktion zugeordnet, der sie angehört; Parteien ohne Fraktion erscheinen als fraktionslos. Die Summe ergibt die 96 Sitze des Parlaments. Es handelt sich um eine Projektion des heutigen Wahltrends, nicht um die tatsächliche Zusammensetzung des Parlaments: Fraktionswechsel einzelner Abgeordneter und Mitgliedstaaten ohne aktuellen Wahltrend bleiben unberücksichtigt.

Mehrheiten im Europäischen Parlament

0
33
49
64
0 96
Sperrminorität 33 Mehrheit 49 Qualifizierte Mehrheit (2/3) 64

Parteien

Wähle Parteien aus, um Koalitionen zu testen.

Voraussichtliche Zusammensetzung des Parlaments

Basierend auf dem Wahltrend wären 9 Fraktionen im Europäischen Parlament vertreten: EPP mit 191 Abgeordneten, S&D mit 103 Abgeordneten, Patriots for Europe mit 89 Abgeordneten, ECR mit 76 Abgeordneten, RE mit 61 Abgeordneten, Europe of Sovereign Nations mit 48 Abgeordneten, Left mit 46 Abgeordneten, Greens mit 28 Abgeordneten und Non-Inscrits mit 13 Abgeordneten.

Die Mitgliedstaaten nach Fraktion

Links die Fraktion der im Wahltrend stärksten Partei, rechts die Fraktion der führenden Regierungspartei. Fahre über ein Land, um es zu lesen. Die Tabelle zählt beides zusammen: in wie vielen Mitgliedstaaten eine Fraktion regiert, in wie vielen sie im Wahltrend vorn liegt und wie weit die beiden auseinanderliegen.

Stärkste Partei im Wahltrend

Führende Regierungspartei

Fraktion Regierung Wahltrend Entwicklung
EPP 13 10 -3
S&D 5 5 ±0
ECR 2 3 +1
Patriots for Europe 1 3 +2
RE 4 1 -3
Europe of Sovereign Nations 0 1 +1
Left 0 1 +1
Non-Inscrits 1 0 -1

Entwicklung der Fraktionen im Wahltrend

Die Ergebnisse der letzten Europawahlen

Die Beitrittskandidaten und ihre Haltung zur EU

Öffne ein Land, um die Parteien hinter den Lagern zu sehen.

EU-freundlich EU-skeptisch
Türkei 9,9 % 13,7 %
Albanien 0,0 % 0,0 %
Georgien 0,0 % 0,0 %
Moldawien 0,0 % 0,0 %
Montenegro 0,0 % 0,0 %
Ukraine 0,0 % 0,0 %

Das Europäische Parlament in Zahlen

Sitze
96
Mitgliedstaaten
27
Fraktionen
9

Wie wird das Europäische Parlament gewählt?

Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre direkt gewählt – allerdings nicht in einer einzigen Wahl, sondern in 27 nationalen Wahlen, die innerhalb weniger Tage stattfinden. Jeder Mitgliedstaat hat ein festes Sitzkontingent, das sich degressiv proportional an seiner Bevölkerung orientiert: Von den 96 Sitzen entfallen die meisten auf Deutschland, die wenigsten auf Malta, Luxemburg und Zypern. Gewählt wird überall nach Verhältniswahlrecht, die Sperrklauseln unterscheiden sich jedoch von Land zu Land.

Was ist eine Fraktion im Europäischen Parlament?

Gewählt werden nationale Parteien – im Parlament schließen sie sich zu Fraktionen zusammen. Eine Fraktion braucht mindestens 23 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten. Deshalb sagt der Wahltrend einer einzelnen Partei wenig über die Kräfteverhältnisse in Straßburg: Erst die Fraktion, in der sie sitzt, macht aus nationalen Stimmen europäische Mehrheiten. Abgeordnete, deren Partei keiner Fraktion angehört, sind fraktionslos.

Wie kommen Mehrheiten im Europäischen Parlament zustande?

Es gibt keine feste Regierungskoalition. Für einen einfachen Beschluss reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, für viele Gesetzgebungsverfahren braucht es die Mehrheit aller Mitglieder – bei 96 Sitzen also mindestens 49 Stimmen. Mehrheiten werden deshalb von Vorlage zu Vorlage neu gebildet, meist aus den Fraktionen der Mitte; wächst eine Gruppe über ein Drittel der Sitze hinaus, kann sie qualifizierte Mehrheiten blockieren.

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