Interaktiver Koalitionsrechner

Keine Sperrklausel

Bei der Unterhauswahl im Vereinigten Königreich gibt es keine Sperrklausel.

Mehrheit

Mehrheit ab 326 von 650 Sitzen

Im Vereinigten Königreich werden die Sitze nach dem Mehrheitswahlrecht (First-past-the-post) vergeben. Da Umfragen nur landesweite Parteipräferenzen messen, lassen sich daraus keine genauen Wahlkreis-Ergebnisse ableiten. Eine Sitzverteilung wäre daher nicht zuverlässig berechenbar.