Keine Sperrklausel
Bei der Unterhauswahl im Vereinigten Königreich gibt es keine Sperrklausel.
Bei der Unterhauswahl im Vereinigten Königreich gibt es keine Sperrklausel.
Mehrheit ab 326 von 650 Sitzen
Im Vereinigten Königreich werden die Sitze nach dem Mehrheitswahlrecht (First-past-the-post) vergeben. Da Umfragen nur landesweite Parteipräferenzen messen, lassen sich daraus keine genauen Wahlkreis-Ergebnisse ableiten. Eine Sitzverteilung wäre daher nicht zuverlässig berechenbar.