M+R
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Um Parteien vergleichbar zu machen, zeigen wir mit den Symbolen die politische Ausrichtung einer Partei an. Die Kategorien dienen zur groben Einordnung für einen schnellen Überblick. Genauere Informationen zu den politischen Standpunkten findest du auf den Unterseiten der Parteien.
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500 Befragte
Die nächste Nationalratswahl in Österreich findet voraussichtlich im Jahr 2029 statt.
Basierend auf der Projektion von M+R würden die amtierenden Regierungsparteien derzeit 60,7% der Parlamentssitze erhalten.
In der Sonntagsfrage für Österreich von M+R führt ÖVP mit 40,5%. Es folgen FPÖ mit 28,5%, SPÖ mit 17,5%, GRÜNE mit 9,5% und NEOS mit 2,5%. Sonstige Parteien erreichen 1,5% der Stimmen.
M+R erreicht im PolitPro Score ? von 100 Punkten.
Im Schnitt weichen die Umfragewerte von M+R zwischen Vorwahlumfrage und Wahlergebnis um Prozentpunkte ab.
Die Sperrklausel zur Wahl in Österreich liegt bei 4%.
Nach den aktuellen Daten von M+R würden voraussichtlich 4 Parteien die Vier-Prozent-Hürde überwinden und in den Nationalrat einziehen: ÖVP mit 24 Abgeordneten, FPÖ mit 17 Abgeordneten, SPÖ mit 10 Abgeordneten und GRÜNE mit 5 Abgeordneten.
Die Wahl zum österreichischen Nationalrat erfolgt nach dem Prinzip der Verhältniswahl. Das Land ist in neun Landeswahlkreise und 39 Regionalwahlkreise unterteilt. Die Verteilung der 183 Mandate erfolgt in einem dreistufigen Ermittlungsverfahren: Zuerst auf Ebene der Regionalwahlkreise, dann auf Landesebene und schließlich auf Bundesebene über die Bundesliste. Eine Besonderheit in Österreich ist das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren. Zudem haben Wähler die Möglichkeit, durch Vorzugsstimmen die Reihung der Kandidaten auf den Listen zu beeinflussen, was dem System ein Element der Persönlichkeitswahl verleiht.
Damit eine Partei in den Nationalrat einziehen kann, muss sie bundesweit mindestens 4% der gültigen Stimmen erreichen. Alternativ reicht der Gewinn eines sogenannten Grundmandats in einem der Regionalwahlkreise aus, um an der weiteren Sitzverteilung teilzunehmen. Diese Hürde soll eine zu starke Zersplitterung des Parlaments verhindern und sicherstellen, dass nur Parteien mit einer gewissen gesellschaftlichen Relevanz vertreten sind. Stimmen für Parteien, die diese Hürden nicht überspringen, bleiben bei der Mandatsverteilung unberücksichtigt.
In Österreich führt das Verhältniswahlrecht meist dazu, dass keine Partei die absolute Mehrheit der Mandate allein erreicht. Daher sind Koalitionen die Regel. Nach der Wahl beauftragt der Bundespräsident meist den Vorsitzenden der stimmenstärksten Partei mit der Suche nach Koalitionspartnern. Sobald sich eine stabile Mehrheit im Nationalrat abzeichnet, wird ein Koalitionsvertrag ausgehandelt. Die Bundesregierung muss zwar nicht aktiv vom Parlament gewählt werden, ist aber von dessen Vertrauen abhängig, da der Nationalrat der Regierung oder einzelnen Mitgliedern jederzeit das Vertrauen entziehen kann.